Im Zentrum der Stadt Schwaz ist eine SOG - Stadt- und Ortsbildschutzzone verordnet. Um-, Zu und Neubauten muessen in der Planung mit dem zustaendigen Beiratsgremium abgestimmt werden. - So auch beim Einfamilienhaus BG: Der baufaellige Bestand wurde abgerissen und an dessen Stelle ein in den Proportionen angepasster Neubau geplant. - Waehrend des gesamten Entwurfsprozesses bis zur Genehmigung wurden die Planungen in enger Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat entwickelt.